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Verkaufsbedingungen:
1.Der
Auftragnehmer nimmt Aufträge entgegen, verkauft und liefert ausschließlich auf
Grund dieser Verkaufs- und Lieferbedingungen. Diese nachstehenden Bedingungen
gelten für alle Leistungen, die der Auftragnehmer oder ein von ihm namhaft
gemachtes Subunternehmen im Rahmen eines Auftrages durchführt. Mündlich
vereinbarte Änderungen oder Ergänzungen dieses Vertrages sind nur wirksam,
wenn sie vom Auftragnehmer schriftlich bestätigt worden sind. Geschäftsbedingungen
des Auftraggebers werden für das gegenständliche Rechtsgeschäft und die
gesamte Geschäftsbeziehung ausdrücklich ausgeschlossen.
2.Angebote/Preise Die
Angebote des Auftragnehmers, ob schriftlich, mündlich oder telefonisch sind,
wenn dies nicht ausdrücklich anders vermerkt ist, gültig ab Lager. Der
Auftragnehmer behält sich ausdrücklich den Zwischenverkauf vor.
Ein Kaufvertrag kommt nur zustande, wenn der Auftragnehmer innerhalb der
Annahmefrist entweder eine schriftliche Auftragsbestätigung sendet oder die
bestellten Vertragsgegenstände liefert. Die genannten Preise gelten exklusive
Transport-, oder Versicherungs- und Aufstellungskosten und enthalten 20%
Umsatzsteuer.Die Berechnung der Preise erfolgt in EURO und sind die jeweils am
Tage der Lieferung gültigen Preise maßgebend. Für geliefertes
Verpackungsmaterial wurde bereits vom Auftragnehmer ein Entsorgungsbeitrag
entrichtet. Paletten werden extra verrechnet.
3.Lieferung
Die
Lieferung erfolgt auf Rechnung und Gefahr des Auftraggebers. Teillieferungen
sind möglich. Beanstandungen aus Transportschäden hat der Auftraggeber sofort
nach Empfang der Ware beim Transportunternehmen am Lieferschein zu tätigen.
Beschädigte Ware keinesfalls annehmen sondern sofort zurücksenden, in dem Fall
keinerlei Frachtpapiere oder sonstige Schriftstücke unterschreiben und uns
sofort informieren damit wir die entsprechenden Schritte einleiten können.
Aufbewahrungsmaßnahmen und Aufbewahrungskosten, welche aus Gründen notwendig
werden, die in der Sphäre des Auftraggebers liegen, gehen zu Lasten und auf
Kosten des Auftraggebers und gelten als Ablieferung, sobald diese
Aufbewahrungsmaßnahmen beginnen. Sachlich gerechtfertigte und angemessene Änderungen
der Leistungs- und Lieferverpflichtung des Auftragnehmers, insbesondere
angemessene Lieferfristüberschreitungen, gelten vom Auftraggebers als vorweg
genehmigt. Angekündigte Liefertermine gelten, wenn kein Fixgeschäft vereinbart
worden ist, als bloß annähernd geschätzt. Höhere Gewalt oder andere
unvorhergesehene Hindernisse in der Sphäre des Auftragnehmers oder dessen
Unterlieferanten entheben den Auftragnehmer von der Einhaltung der vereinbarten
Lieferzeit. Wird eine vom Auftragnehmer als verbindlich vereinbarte Lieferfrist
überschritten, kann der Auftraggeber unter Setzung einer schriftlichen
Nachfrist von vier Wochen bzw. bei Sonderbestellware unter Setzung einer
schriftlichen Nachfrist von acht Wochen vom Vertrag zurücktreten. Soferne die
Lieferung mit Verpackungsmaterial erfolgt, wird dieses vom Auftragnehmer nicht
zurückgenommen und verpflichtet sich der Auftraggeber die ordnungsgemäße
Entsorgung über die Haushaltssammlung, über Altstoffsammelzentren oder
gewerbliche Sammler oder Kommunen selbst durchzuführen. Für die Lieferung ist
die mögliche und erlaubte Zufahrt von schweren LKW´s vorausgesetzt.
Ist das Abladen durch den Auftragnehmer vereinbart, bedeutet dies das
Abstellen der Ware bzw. des Vertragsgegenstandes direkt neben dem LKW und hat
der Auftraggeber für eine geeignete Abstellfläche zu sorgen. Betriebs- und
Verkehrsstörung und nicht ordnungsgemäße Lieferung von Unterlieferanten
gelten auch als höhere Gewalt und befreien den Auftragnehmer für die Dauer der
Behinderung oder nach Wahl des Auftragnehmers auch endgültig von der
Verpflichtung zur Lieferung, ohne daß dem Auftraggeber Ansprüche auf Grund des
Rücktrittes durch den Auftragnehmer entstehen. Dem Auftragnehmer steht es frei,
die Art der Versendung der Ware und das Transportmittel auszuwählen. Erfüllungsort
für Lieferung und Zahlung ist der Geschäftssitz des Auftragnehmers.
4.
Toleranzen Mengenangaben
in Angeboten erfolgen ohne Gewähr. Abweichungen von Prospektangaben,
Abbildungen und Mustern in Farbe, Maßen, Gewichten und Qualitäten bleiben
vorbehalten.
5.
Kostenvoranschlag Der
Kostenvoranschlag wird nach bestem Fachwissen erstellt, es kann jedoch keine Gewähr
für die Richtigkeit übernommen werden. Alle Anbote sind freibleibend. Die
Kosten für die Erstattung eines Kostenvoranschlages, sofern solche auflaufen,
werden dem Auftraggeber verrechnet.
6.
Mahn- und Inkassospesen Für
den Fall des Zahlungsverzuges ist der Auftraggeber verpflichtet, dem
Auftragnehmer sämtliche von ihm aufgewendeten vorprozessualen Kosten, wie etwa
Anwaltshonorare und Kosten von Inkassobüros, zu refundieren, sofern diese
Kosten zur zweckentsprechenden Rechtsverfolgung notwendig waren. Sofern der
Auftragnehmer das Mahnwesen selbst betreibt, verpflichtet sich der Auftraggeber
pro erfolgter Mahnung, einen Betrag von EUR 15,-- zuzüglich zu den sonst
anfallenden Zinsen und Kosten zu bezahlen. Darüber hinaus ist vom Auftraggeber
jeder weiterer Schaden, insbesondere auch der Schaden, der dadurch entsteht, daß
infolge Nichtzahlung entsprechend höhere Zinsen auf allfällige Kreditkonten
des Auftragnehmers anfallen, unabhängig vom Verschulden am Zahlungsverzug zu
ersetzen.
7.
Gewährleistung, Garantie und Haftung Tritt
bei der gelieferten Ware ein Mangel auf, kann der Auftraggeber vorerst nur die
Verbesserung oder den Austausch der Ware verlangen, es sei denn, daß die
Verbesserung oder der Austausch unmöglich ist oder für den Auftragnehmer,
verglichen mit der anderen Abhilfe mit einem unverhältnismäßig hohen Aufwand
verbunden wäre. Ob dies der Fall ist, richtet sich auch nach dem Wert der
mangelfreien Ware, der Schwere des Mangels und dem mit der anderen Abhilfe für
den Übernehmer verbundenen Unannehmlichkeiten. Der Auftragnehmer verpflichtet
sich die Verbesserung und den Austausch nach Übergabe der Ware durch den
Auftraggeber in angemessener Frist durchzuführen. Sind sowohl die Verbesserung,
als auch der Austausch unmöglich oder für den Auftragnehmer mit einem unverhältnismäßig
hohen Aufwand verbunden, so hat der Auftraggeber das Recht auf Preisminderung
oder, sofern es sich nicht um einen geringfügigen Mangel handelt, das Recht auf
Wandlung. Das selbe gilt, wenn der Auftragnehmer die Verbesserung oder den
Austausch verweigert oder nicht in angemessener Frist vornimmt, wenn diese
Abhilfen für den Auftragnehmer mit erheblichen Unannehmlichkeiten verbunden wären
und wenn sie ihm aus triftigen, in der Person des Auftragnehmers liegenden Gründen,
unzumutbar sind. Es wird vereinbart, daß der Auftraggeber sein Recht auf Gewährleistung
bei beweglichen und unbeweglichen Sachen im Sinne des § 933 ABGB binnen sechs
Monaten gerichtlich geltend machen muß. Über den Gewährleistungsrahmen hinaus
können zusätzliche Garantieleistungen bestellt werden. Auch für diese
Leistungen gelten die gegenständlichen Verkaufs- und Lieferbedingungen. Für
den Fall einer derartigen Garantie erklärt der Auftragnehmer, daß durch diese
Garantie das Gewährleistungsrecht des Auftraggebers nicht eingeschränkt wird.
Dem Auftraggeber trifft unbeschadet seiner Rechte die Obliegenheit, sich ausdrücklich
bedungene Eigenschaften des bestellten Vertragsgegenstandes bestätigen zu
lassen. Als gewöhnlich vorausgesetzte Eigenschaften gelten die von den
Herstellern angegebenen Produkteigenschaften, sowie jene Eigenschaften, die bei
sachgerechter und zweckgewidmeter Anwendung an das Produkt gestellt werden können,
sowie die einschlägigen Ö-Normen. Der Auftragnehmer gewährleistet bei
frostsicherer Ware die Frostbeständigkeit gemäß der jeweils geltenden Ö-Normen.
Den Auftraggeber trifft unbeschadet seiner Rechte die Obliegenheit, bei der
Auslieferung der Ware durch den Auftragnehmer deren Übereinstimmung mit der
Bestellung sofort optisch zu kontrollieren. Schadenersatzansprüche des
Auftraggebers sind ausgeschlossen, wenn nicht der Auftragnehmer oder eine
Person, für die der Auftragnehmer einzustehen hat, den Schaden vorsätzlich
oder grob fahrlässig verschuldet hat. Technische Auskünfte des Auftragnehmers
sind ohne Gewähr und bedürfen, soweit sie über die Angaben des Herstellers
hinausgehen, der schriftlichen Bestätigung durch den Auftragnehmer, wobei
Grundlage hiefür die dem Auftragnehmer vom Auftraggeber gegebene
Problemdarstellungen sind, von deren Richtigkeit und Vollständigkeit der
Auftragnehmer bei sonstigen Haftungsausschluß ausgeht. Außer für Schäden an
der Person werden Schadenersatzforderungen des Auftraggebers wegen verspäteter
Lieferung oder wegen Vertragsrücktritt ausgeschlossen, sofern der Auftragnehmer
oder Personen für die der Auftragnehmer einzustehen hat, den Schaden weder vorsätzlich,
noch grob fahrlässig verschuldet hat.
8.
Zahlung Siehe
unseren obigen Punkt Zahlungsziel. Zahlungen sind ohne jeden Abzug und
spesenfrei fällig. Bei Teillieferungen
ist der Wert der gelieferten Ware innerhalb 3 Tage nach Warenerhalt zu
bezahlen.Der Auftraggeber ist nicht berechtigt, Zahlungen wegen nicht vollständiger
Lieferungen, Garantie- oder Gewährleistungsansprüchen oder Bemängelungen zurückzuhalten.
Beim Auftragnehmer einlangende Zahlungen des Auftraggebers tilgen zuerst
Zinseszinsen, die Zinsen und Nebenspesen, die vorprozessualen Kosten, wie Kosten
eines beigezogenen Anwaltes und Inkassobüros, dann das aushaftende Kapital,
beginnend bei der ältesten Schuld. Bei Zahlungsverzug werden vom Auftragnehmer
Verzugszinsen im banküblichen Ausmaß verrechnet. Bei Nichteinhaltung zweier
Raten bei Teilzahlungen ist der Auftragnehmer berechtigt, Terminverlust in Kraft
treten zu lassen und übergebene Akzepte entsprechend fällig zu stellen. Ist
der Auftraggeber so derartig in Zahlungsverzug, daß auch nur eine offene
Rechnung durch den Auftragnehmer eingeklagt werden muß, wird vereinbart, daß
hinsichtlich sämtlicher offenen Rechnungen des Auftragnehmers gegenüber dem
Auftraggeber Fälligkeit eintritt und etwaige Skonti oder Rabatte bzw. Nachlässe
hinfällig sind. Bei Nichteinhaltung der Zahlungsbedingungen des Auftragnehmers,
sowie bei begründeter Sorge der Zahlungsfähigkeit des Käufers (also bereits
bei einer Zahlungsstockung) ist der Auftragnehmer berechtigt, noch ausstehende
Lieferungen und Leistungen zurückzuhalten, Vorauszahlungen bzw.
Sicherstellungen zu fordern oder ohne Setzung einer Nachfrist vom Vertrag zurückzutreten.
9.
Eigentumsrecht Die
gelieferte Ware bleibt bis zur restlosen Bezahlung aller Forderungen des
Auftragnehmers aus der Lieferung (einschließlich Zinsen und Kosten) uneingeschränktes
Eigentum des Auftragnehmers. Verpfändungen und Sicherungsübereignungen durch
den Auftraggeber vor restloser Bezahlung gelten als ausgeschlossen. Kommt der
Auftraggeber seinen Verpflichtungen aus dem abgeschlossenen Vertrag nicht
ordnungsgemäß nach, so ist der Auftragnehmer jederzeit berechtigt, sein
Eigentum auf Kosten des Auftraggebers zurückzuholen, zu dessen Herausgabe sich
der Auftraggeber ausdrücklich verpflichtet. Sollte die noch im Eigentum des
Auftragnehmers gelieferte Ware gepfändet oder beschlagnahmt werden, so
verpflichtet sich der Auftraggeber dem Auftragnehmer innerhalb von drei Tagen zu
verständigen und dem Auftragnehmer sämtliche zur Durchsetzung des
Eigentumsrechts erforderlichen Informationen zu erteilen. Falls Dritte auf die
noch im Eigentumsvorbehalt des Auftragnehmers stehende Ware zugreifen bzw. Ansprüche
geltend machen, verpflichtet sich der Auftraggeber darauf hinzuweisen, daß
diese Ware im Eigentum des Auftragnehmers steht. Die Geltendmachung des
Eigentumsvorbehaltes durch den Auftragnehmer stellt keinen Vertragsrücktritt
durch den Auftragnehmer dar. Bei Zahlungsverzug, sowie bei begründeter Sorge um
die Zahlungsfähigkeit des Käufers (es genügt bereits Zahlungsstockung) ist
der Auftragnehmer berechtigt, die unter Eigentumsvorbehalt stehende Ware
einzuziehen, ohne damit vom Vertrag zurückzutreten. Bei allen Warenrücknahmen
hat der Auftraggeber die dem Auftragnehmer entstehenden diesbezüglichen Kosten
für Transport und Manipulation zu ersetzen.
10.
Forderungsabtretungen Bei
Lieferung unter Eigentumsvorbehalt tritt der Auftraggeber dem Auftragnehmer
schon jetzt seine Forderungen gegenüber Dritten, soweit diese durch Veräußerung
oder Verarbeitung unserer Waren entstehen, bis zur endgültigen Bezahlung
unserer Forderungen zahlungshalber ab. Diese Zession ist in den Geschäftsbüchern,
Lieferscheinen, Fakturen, etc. dem Abnehmer ersichtlich zu machen. Ist der
Auftraggeber mit seinen Zahlungen dem Auftragnehmer gegenüber im Verzug, so
sind bei ihm eingehende Verkaufserlöse abzusondern und hat bzw. hält der
Auftraggeber diese nur im Namen des Auftragnehmers inne. Allfällige Ansprüche
gegen einen Versicherer sind in den Grenzen des jeweils geltenden
Versicherungsgesetzes bereits jetzt an den Auftragnehmer abgetreten. Der
Auftraggeber ist nicht berechtigt etwaige Gegenforderungen gegen den
Auftragnehmer gegen Ansprüche des Auftragnehmers aufzurechnen. Es sei denn,
diese Gegenansprüche sind vom Auftragnehmer schriftlich anerkannt worden.
11.
Produkthaftung Regreßforderungen
im Sinne des § 12 Produkthaftungsgesetzes sind ausgeschlossen, es sei denn, der
Regreßberechtigte weist nach, daß der Fehler in der Sphäre des Auftragnehmers
verursacht und zumindest grob fahrlässig verschuldet wurde. Sofern der
Auftraggeber kein Verbraucher nach dem KSchG ist, wird die Haftung für Sachschäden
aus einem Produktfehler nach Maßgabe des § 8 Produkthaftungsgesetzes
ausgeschlossen und zwar auch für alle an Herstellung, Import und Vertrieb
beteiligten Unternehmen. Für diesen Fall verpflichtet sich der Auftraggeber
diesen Haftungsausschluß auf seine Abnehmer überzubinden. Bei Verkauf
importierter Ware verpflichtet sich der Auftragnehmer über schriftliches
Verlangen dem Auftraggeber den Vormann binnen 14 Tagen bekanntzugeben. Schäden
durch Naturgewalt sind generell ausgeschlossen.
12.
Gerichtsstand und anwendbares Recht Für
eventuelle Streitigkeiten wird die örtliche Zuständigkeit des sachlich zuständigen
Gerichtes am Geschäftssitz des Auftragnehmers ausdrücklich vereinbart. Es gilt
österreichisches materielles Recht. Die Anwendbarkeit des UN-Kaufrechtes wird
ausgeschlossen
13. Datenschutz und Adressenänderung Der
Auftraggeber erteilt seine Zustimmung, daß die im Kaufvertrag mitenthaltenen
personenbezogenen Daten in Erfüllung des Vertrages vom Auftragnehmer
automationsunterstützt gespeichert und verarbeitet werden können. Der
Auftraggeber ist verpflichtet, dem Auftragnehmer Änderungen seiner Wohn- bzw.
Geschäftsadresse bekanntzugeben, solange das vertragsgegenständliche
Rechtsgeschäft nicht beiderseitig erfüllt ist. Wir die Mitteilung unterlassen,
so gelten Erklärungen auch dann als zugegangen, falls sie an die zuletzt
bekanntgegebene Adresse gesendet werden.
14. Schlußbestimmungen Für
den Verkauf an Verbraucher im Sinne des Konsumentenschutzgesetzes gelten die
vorstehenden Bestimmungen nur insoweit, als das Konsumentenschutzgesetz nicht
zwingend andere Bestimmungen vorsieht. Sind
oder werden einzelnen Bestimmungen dieser Geschäftsbedingungen ungültig oder
unwirksam, so wird hierdurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt.
Höhere Gewalt oder andere unvorhergesehene Hindernisse in der Sphäre des
Auftragnehmers entbinden diesen von der Einhaltung der vereinbarten
Verpflichtungen für die Dauer der höheren Gewalt. Der Auftraggeber verzichtet
ausdrücklich die abgeschlossenen Verkaufs- und Lieferbedingungen, aus welchem
Grund auch immer, auch wegen Verkürzung über die Hälfte des wahren Wertes
sowie wegen Irrtums anzufechten.
Widerrufsbelehrung:
Unser
Angebot ist nur gültig für Kunden in Österreich-Deutschland und Schweiz.
Bestellungen aus dem Ausland können wir nicht annehmen.
Widerrufsrecht:
Unser Angebot ist nur gültig für
Kunden in Österreich-Deutschland und Schweiz. Bestellungen aus dem Ausland können
wir nicht annehmen.
Widerrufsrecht:
Der Verbraucher kann von einem im Fernabsatz geschlossenen Vertrag innerhalb von 7 Werktagen zurücktreten. Samstage gelten nicht als Werktage. Für Verbraucher aus Deutschland gewähren wir ein gesetzliches Rückgaberecht von 14 Tagen. Die Rücktrittsfrist beginnt jeweils mit Eingang der Ware beim Verbraucher zu laufen. Es genügt, wenn die Rücktrittserklärung innerhalb der Frist abgesendet wird. Die Rücktrittserklärung ist an folgende Adresse zu senden.
Firma Schillab Erlenweg 20
A-2384 Breitenfurt
Im Falle des Rücktritts findet eine Rückerstattung des Kaufpreises inkl. Versandkosten nur Zug um Zug gegen Zurückstellung der vom Besteller erhaltenen Waren statt. Die Ware sollte in ungenütztem und als neu wiederverkaufsfähigem Zustand und in der Originalverpackung zurück geschickt werden. Bei Artikeln, die durch Gebrauchsspuren beeinträchtigt sind, sofern diese nicht durch bestimmungsgemäßen Verbrauch entstanden sind, wird von uns ein angemessenes Entgelt für die Wertminderung erhoben bzw. einbehalten. Gleiches gilt, wenn bei Rückgabe der Ware Zubehör oder Teile fehlen.
Für Österreich gilt die Kosten für die Rücksendung der Ware trägt zur Gänze der Endkunde.
Für Deutschland gilt, die Kosten der Rücksendung gehen zu Lasten des Kunden, wenn der Preis der zurückgesendeten Ware EUR 40,-- nicht übersteigt oder wenn bei einem höheren Preis der Verbraucher zum Zeitpunkt seines Widerrufs seine Gegenleistung noch nicht vollständig erbracht hat. Sollte die Ware unfrei zurückgesendet werden, sind wir berechtigt, einen entsprechenden Betrag einzubehalten.Es besteht kein Rücktrittrecht wenn
mit der Ausführung von Dienstleistung vereinbarungsgemäß innerhalb von
7 Werktagen ab Vertragsabschluss begonnen wurde.